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Große Ideen brauchen Flügel, müssen sich aber auch auf Fußmärsche gefasst machen. Karl-Heinz Karius

The best way to predict the future is to invent it. Alan Kay



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Designs

Sie sind Formen, Inspiration … Kunst. Durch Farben, Konturen, Oberflächenstruktur, Verzierung und Gestalt sprechen sie ein großes Publikum an. Die Aufmachung wird in Designer-Kreisen "Anmutung" genannt.

Das Design eines Produkts kann Hand in Hand mit der Marke und dem Image Ihres Unternehmens arbeiten. Sie unterstützen sich gegenseitig und können ein wichtiges Instrument des Wettbewerbes werden. Der Anwendungsbereich für den Designschutz ist mannigfaltig. Von Verpackung, Stoff- und Tapetenmustern bis hin zu Karosserien und Einrichtungsgegenständen.

Die Laufzeit eines eingetragenen Designs beträgt maximal 25 Jahre ab Anmeldetag. Die Lebensdauer kann jeweils nach fünf Jahren um weitere fünf Jahre verlängert werden. Ein durch bloße Benutzung in der EU begründetes, nicht registriertes Design hat eine Laufzeit von drei Jahren.

Das Design wird – analog zu Halbleitern und Gebrauchsmustern – ohne Prüfung auf Neuheit und Eigenart eingetragen. Deshalb ist eine Recherche des bestehenden Formenschatzes ein Muss und unser Lösungskonzept, wenn ein solches Design auf den Markt kommen soll oder im gerichtlichen Verfahren, im Rahmen der Erwirkung einer einstweiligen Verfügung, eingesetzt werden soll.

carport

Für deutsche und europäische Designs gilt eine zwölfmonatige Neuheitsschonfrist. Der Entwerfer kann noch bis zu einem Jahr nach dessen erstmaliger Veröffentlichung Schutz beantragen, ohne dass diese Offenbarung dem Schutzrecht ein Hindernis wäre. In diesem Zeitraum kann der Entwerfer testen, ob sein Design erfolgversprechend ist.

Ein eingetragenes Design gewährt seinem Inhaber das ausschließliche Recht, es zu vermarkten und anderen zu verbieten, es in irgendeiner Form geschäftlich zu benutzen. Das nicht eingetragene Design gewährt seinem Entwerfer nur das Recht, die Benutzung des Produktes mit dem Design zu verbieten, wenn die Benutzung das Ergebnis einer Imitation des geschützten Designs darstellt und der "Verletzer" keine eigene Gestaltung nachweisen kann, Art. 19 (2) GGeschmMV der Verordnung 6/2002.

Designschutz im Ausland kann durch die Registrierung nationaler ausländischer Designs erlangt werden. Zur simultanen Eintragung eines Designs für verschiedene Staaten kann eine internationale Einreichung der Anmeldung bei der WIPO erfolgen (unter dem Haager Abkommen). Wenn das Gebiet der Europäischen Union das gewünschte Territorium ist, ist die Einreichung einer RCD-Designanmeldung (beim HABM) der schnellste Weg zum Schutz in 28 Staaten der Europäischen Union.

 

 

Stand: 12. August 2013

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